Allgemein

Wir stehen Unternehmen und Privatpersonen bei der Bewältigung finanzieller
Notlagen bei. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Sie über die
bestehenden Möglichkeiten und Pflichten aufgrund Ihrer individuellen Lage auf.

Vorab ein kurzer Überblick:

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen kann versucht werden, im Rahmen eines Schuldenbereinigungsverfahrens eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Für den Fall, daß dies nicht möglich ist, bzw. scheitert, sieht die Insolvenzordnung (InsO) das Insolvenzverfahren vor.

Diese Verfahren können im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens bzw. gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens durch den Schuldner flexibel mitgestaltet werden.

Für selbständige Personen und Unternehmen ist grundsätzlich das
Regelinsolvenzverfahren
die zutreffende Verfahrensart; für Arbeitnehmer,
Rentner, bzw. arbeitslose Personen sind die Regelungen des
Verbraucher-
insolvenzverfahrens
 einschlägig.