Schuldenbereinigung

In geeigneten Fällen kann zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens versucht
werden, mit den Gläubigern eine Einigung auf der Grundlage eines Schulden-
bereinigungsplans zu erzielen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans und bei den Verhandlungen mit den Gläubigern.

Vorteile dieses Verfahrens im Vergleich zu einem Insolenzverfahren sind die
schnellere Entschuldung und eine geringere Öffentlichkeitswirkung. Oftmals wird zudem eine geringere Belastung des Schuldners und dennoch eine bessere Befriedigungsquote für die  Gläubiger erreicht,

Vor der zulässigen Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die
Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs gesetzlich
vorgeschrieben.

Bei gesetzlich bestehenden Insolvenzantragspflichten (z.B. GmbH, AG) ist die Führung von Vergleichsverhanldungen nur in einem sehr kurzen zeitlichen Zeitraum und deshalb i.d.R. nicht möglich. Hier ist auf die Möglichkeiten des Insolvenzplanverfahrens zu verwesen.