Verbraucherinsolvenzverfahren

Für Verbraucher und ehemalige Selbständige/Unternehmer, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren die zutreffende Verfahrensart.

Voraussetzung für die Beantragung der Eröffnung des Verbraucher-insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht, Insolvenzgericht, ist die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach der
Insolvenzordnung (InsO). Scheitert
dieser Einigungsversuch kann Antrag auf
Eröffnung des Verbraucherinsolenzverfahrens 
gestellt werden. Eine Verpflichtung beseht nicht.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die Restschuldbefreiungsphase bzw. Wohlverhaltensperiode mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung.

Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens. Als einfache Variante des Insolvenzplanverfahrens bietet sich ggf. alternativ die Beantragung der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens an.

Zur Wahrung Ihrer Rechte können wir Sie auch während des Insolvenz-Antragsverfahrens und der Insolvenzverfahrens begleiten.