Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren soll eine marktkonforme Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen, bei dem das Befriedigungsinteresse der Gläubiger im Vordergrund steht. Dazu ist es möglich, in die Rechte der Beteiligten auch gegen deren Willen einzugreifen. Der Insolvenzplan bietet dafür ein Höchstmaß an Flexibilität zur Gestaltung der Vermögensverwertung und -verteilung.

Ein Insolvenzplan kann dabei vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter vorgelegt werden. Dies kann bereits mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen (prepackaged plan).

Der Insolvenzplan bietet die Grundlage zur Durchsetzung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen, um ggf. die Fortsetzung des Unternehmens zu ermöglichen.

Die Möglichkeit der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens besteht auch für Verbraucherinsolvenzverfahren, die nach dem 1. Juli 2014  eröffnet werden.