Regelinsolvenzverfahren

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist beim zuständigen Amtsgericht,
Insolvenzgericht, zu beantragen.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bearbeiten gemeinsam mit Ihnen die umfangreichen Antragsformulare.

Nach Prüfung der eingereichten Formulare wird vom Gericht das Verfahren
eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Verteilung der Insolvenzmasse, die aus dem pfändbaren Vermögen und dem pfändbaren Einkommen besteht.

Zur Wahrung Ihrer Rechte können wir Sie während des Insolvenzantrags-verfahrens und des Insolvenzverfahrens begleiten.

Für Privatpersonen besteht bei entsprechender Beantragung die Möglichkeit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Voraussetzung für die spätere Befreiung von den Schulden (Restschuldbefreiung) ist, dass der Schuldner ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens die im Gesetz benannten Obliegenheiten erfüllt.